Banner Ferienwohnung Dresden Griess

Stilvolle Ferienwohnung "Villa Grieß" in Dresden - Niedergohlis

 

 

 

 

Startseite

Hausregeln

Check-in: 15.00 -22.00 Uhr

Check-out: 11.00 Uhr

Übergabe der Wohnung / Schlüssel nach Vereinbarung; im Ausnahmefall auch Schlüsselbox möglich

Rauchen verboten
Keine Haustiere
Keine Partys

Zusätzliche Regeln

Nutzung der Wohnung nur für gebuchte Gäste
Keine Gartennutzung - dafür Sitzbank + Tisch im Hofbereich
Zugang zum Objekt über Hoffläche rückseitig


Hausordnung "Villa Grieß"

Zur Erhaltung eines auf gegenseitige Rücksichtnahme gegründeten, einvernehmlichen Zusammenlebens aller Hausbewohner sind die in folgender Hausordnung angeführten Sorgfaltspflichten zu beachten und folgende angeführte Regelungen einzuhalten:

Nutzungsgegenstand

Ferienwohnung in der zweiten Etage mit 2 Schlafzimmern, Wohnzimmer, Küche, Bad und Flur. Die Hoffläche, Hauseingang und Treppenhaus können genutzt werden. Alle anderen Flächen stehen dem Mieter nicht zur Nutzung zur Verfügung. Mietereigene Fahrräder können nach Absprache im Carport des Vermieters auf eigene Verantwortung (keine Haftung) untergestellt werden.

Nutzungszweck
Ausschließlich für Nichtraucher und für touristische Nutzung oder aus beruflichem Grund. Keine gewerbliche Nutzung. Partys sind nicht erlaubt. Das Mitbringen von Tagesgästen ist nicht erlaubt.

Vermeidung von Ruhestörungen
Unnötiger Lärm ist zu vermeiden. Ruhezeiten sind von 22.00 Uhr bis 8.00 Uhr. An Sonn- und Feiertagen sind die Ruhezeiten von 12.00 bis 15.00 Uhr und 18.00 Uhr bis 9.00 Uhr.

Sorgfaltspflichten allgemein
Die Mieter haben die Mieträumlichkeiten und Einrichtungsgegenstände pfleglich zu behandeln. Während der Mietzeit eintretende Schäden haben die Mieter unverzüglich zu melden. Schuldhaft verursachte Schäden haben die Mieter zu ersetzen. Weiterhin können anfallende zusätzliche Reinigungskosten für das Waschen von Gardinen, Decken, Kissen usw., die durch unerlaubtes Rauchen in der Wohnung entstehen, pauschal in Höhe von 60 € dem Mieter in Rechnung gestellt werden.

Fenster
Alle Fenster / Dachfenster sind beim Verlassen der Wohnung zu verschließen. Bei Starkregen oder Gewitter besteht die Gefahr des Hereinregnen auch bei angekippten Fenstern und kann zu Schäden am Parkett führen.
Rauchen
Das Rauchen im gesamten Objekt und auf dem Grundstück ist nicht gestattet.
Schutz für Allergiker
Die zum Grundstück gehörende Katze darf nicht in die Ferienwohnung gelassen werden, damit keine Verschmutzungen und Allergiker auslösende Störungen entstehen.
Haustiere
Die Unterbringung von Haustieren ist nicht erlaubt.
Haustür
Schließen Sie die Haustür bei Verlassen des Hauses ab, bzw. versichern sich, dass die Hauseingangstür einrastet bzw. geschlossen ist.
Schlüssel
Es werden den Mietern 1 x Haustür-, Wohnungstürschlüssel ausgehändigt. Bei Verlust werden für den Ersatz der genannten Schlüssel 35 € in Rechnung gestellt.

Für Schäden durch den durch den Mieter an der Wohnung oder am Inventar haftet der Mieter.
In diesem Falle informieren Sie Ihre Haftpflichtversicherung.

zur Startseite